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# DACHBOXEN

Unsere Angebot für Auto, Haus und Garten.

Für Freizeit, Reisen, Urlaub, Familie,und bequeme Arbeit. Wir können helfen.

Allgemaine Geschäftsbedingungen für Dachbox und Grundträger (AGB)
der Mietservice-Weeze.de Inh.Robert Rybczynski Matthiasstr.8  47652 Weeze

§1Geltungsbereich

Gegenstand des Vertrages ist die Mietweise Überlassung von KFZ- Ausrustung, Dachbox, Fahrradträger, Grundträger

§2 Anwendungsbereich der AGB

Es gelten stets ausschließlich vorliegende Allgemeine Miet-Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, solchen Bestimmungen würde ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt. Die vorbehaltlose Ausführung von Verträgen, auch in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen, ist keine Zustimmung zu diesen. Es gelten auch in diesem Fall ausschließlich vorliegende Allgemeine Miet-Geschäftsbedingungen.

§3Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die notwendigen Vertragsdaten speichert .

Adresse, Daten sowie sonstige Kunden- Daten, die der Mieter dem Vermieter mitteilt, werden ausschließlich zum Zwecke der Vermietung verwendet. Eine Nutzung zu andere Zwecken schließt der Vermieter aus. Der Datenschutz wird stets gehalten.

§4 Mietvereinbarungen

Die Mietpreise gelten am Tag der Abholung bis einschließlich dem Tag der Rückgabe. Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist im voraus bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Standort, incl. Montage und Endreinigung. Bei Verhinderung von Anschluss Vermietungen sind die Tagesmietpreise ohne Rabatte zu zahlen. Ein Anspruch auf Tagespreis Rückerstattungen bei vorzeitiger Rückgabe besteht nicht. Die Mietsache darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten Personen genutzt werden. Wir erwarten die Rückgabe im gleichen Zustand, wie bei Übergabe. Die Kenntnisnahme von diesen Teil der AGB bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift, bei Abholung der Mietgegenstände. Der Mieter Bestätigt mit seiner Unterschrift die einwandfreie Übernahme des Mietartikels. Der Mieter hat Recht seine Reservierung Absagen. In der Schriftlichenform in Frist von 6 Tagen vor Abholung. Im Falle von späteren Reservierung Absagen gilt: Bis 5 Tage vor Abholungstermin sind 50% der Vergütung, bis 3 Tage vor Abholungstermin 75% der Vergütung, danach 100% der Vergütung fällig.

§5Mietzeitveränderung

Zum Beispiel bei späterer Rückgabe muss zwischen Vermieter und Mieter eine Absprachen statt finden.Schriftlich sollte es für beide Seiten deutlich festgehalten werden für den Beweis des Mietzeitveränderung. Bei einer Zuzahlung kann ein Mietgegenstand mit Absprache des Vermieters länger gemietet werden, falls es im Zeitraum statt findet, wo kein anderer Kunde es schon reserviert hat. Mietzeit- Überschreitungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit besprochen haben.

Bei einer Verspätung der Abgabe des Mietgeräts (nach dem vereinbarten Abgabetermin), droht dem Mieter eine Nachzahlung in Höhe von jeden verspäteten  Tag Entgeld (Vom ersten Tagespreis des Mietgegenstandes)!

Es gibt Kunden die schon auf sein Wunschartikel warten um zB. in den Urlaub rechtzeitig los zufahren, bitte haben Sie Verständnis !

Unsere Dachboxen sind sehr gefragt, deshalb planen wir die auf die Stunden genau, unsere Kunden können uns deshalb blind vertrauen!

§6 Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter und seine Mitarbeiter ( Erfüllungsgehilfen ) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung, für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.

§7 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter übergibt eine mangelfreie und verkehrssicheres Mietgegenstand und dem im Vertrag genannten Zubehör. Der Vermieter ist  verpflichtet die reservierte Miet-Artikel für den Mieter bereit zuhalten.

§8 Haftung des Mieters

Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Bei Beschädigungen jeglicher Art, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich der Mietsache auf den aktuellen Neukaufswert bzw. bei geringfügigen Schäden auf den Reparaturanteilswert. Gebrochene, Defekte oder fehlende Teile werden je nach Original Ersatzteilliste bestellt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls wenn der Mieter die Beschädigung aus grobem Verschulden verursacht oder gegen seine Anzeigepflicht verstoßen. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.

 

§9 Pflichten des Mieters

Der Mieter hat den Mietartikel sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle des Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, nachzuweisen, dass die Mietsache ordnungsgemäß abgesichert war. Unfälle oder sonstige Beschädigungen an den Mietartikeln  hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter zu informieren. Kleinere Schäden sind spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges mitzuteilen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig zurück zubringen ( Nicht später als ein Tag des Rückgabe).

 §10. Verbotene Nutzung

    Die Benutzung des Miet-Gegenstands  erfolgt auf eigene Gefahr!!!

    Dem Mieter ist untersagt , den Miet-Gegenstands zu verwenden:

   – zum Transport von Lebewesen 

   – zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugstest

   – zur Transport  von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen

   –  zur Transport von Zoll- und sonstigen Straftaten

   – zur Weiter Vermietung des Mietgegenstands

   – für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen

Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters Vom Vermieter ausgehändigten Benutzer Empfehlungen zu beachten und zu folgen.

§11 Mietvoraussetzung und Kaution

Die Kaution für ein Miet-Artikel beträgt zwischen 50-100 Euro(je nach Gerät) in Verbindung mit der Vorlage eines  gültigen Personalausweises und/oder andere Dokument mit Lichtbild (Reisepass, Führerschein etc.). Die Kaution dient als Pfand, zur eventueller Schäden die vom Mieter verschuldet wurden und als Sicherheitsleistung. Sie wird bei Vollständiger Rückgabe im Einwandfreien Zustand Voll und in Bar zurückerstattet.

§12Versicherung

Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung abgeschlossen werden

§13 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Rechtsverhältnisse sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gericht Geldern                                                                                                                                                          Weeze  26.05.2016